Ab Ende des Sportjahres 2016 verlieren ALLE SCHÜTZENAUSWEISE, auf denen ein Hilfsmittel eingetragen ist, ihre GÜLTIGKEIT. JEDER betroffene Schütze muss sich klassifizieren lassen (gilt
nicht für Senioren „C“ der Klasse 9).
Der Nachweis hierfür ist ein vom DSB ausgestellter Hilfsmittelnachweis, der bei jedem Start mitzuführen ist. Kann ein Schütze diesen Hilfsmittelnachweis nicht vorlegen, darf er nicht
starten.
Um einen Überblick über die Klassifikationen zu bekommen, haben wir auf unserer WSV-Homepage unter Behindertensport einen Antrag auf Hilfsmittelnachweis zum Herunterladen bereitgestellt. Bitte
füllt diesen aus und sendet ihn umgehend an den WSV zurück.
Wir bitten die Vorstände oder Sportleiter um ihre Mithilfe, falls sie betroffene Schützen haben, diese darauf hinzuweisen und gegebenenfalls zu unterstützen.
Möglichst mit dem Link unter Behindertensport.